Seniorenwohngemeinschaft |
Jeder Sozialhilfeträger hat eigene Formulare - die hier per Link zur Verfügung gestellten Formulare gelten nur für den Rhein-Sieg-Kreis! Zwischen unserer Haus- und Wohngemeinschaft und dem Sozialhilfeträger des Kreises gibt es keine Leistungsvereinbarung. Es hat den Anschein, dass sich die Entscheidungsträger - dies gilt für insgesamt für NRW - mit dieser Wohnform noch schwer tun. Bis zur Klärung des Sachverhalts sollte man unterstellen, dass das gesamte Ambiente des Hauses einschl. der gebotenen Leistungen die im Sozialhilferecht vorgegebenen Beurteilungskriterien doch übersteigen. Es bleibt somit eine Einzelfallentscheidung. |
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