Seniorenwohngemeinschaft

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Die Pflegeversicherungsreform 2013 ist bereits beschlossen. Klar ist, dass die selbstverwaltete und -organisierte Wohngemeinschaft Förderungsschwerpunkt ist.

Der Bund ging mit seiner Gesetzgebungskompetenz voran und zwingt die Länder, begleitende Erleichterungen für die Gründung von Wohngemeinschaften zu schaffen. Das Land NRW - siehe Beitrag Alt, vital und daheim - bereitet sich bereits auf die Änderungen vor.
 

Wir unterstützen Sie in der Gründung einer Wohngemeinschaft / -gruppe

mit unseren inzwischen gesammelten Erfahrungen. Es hört sich einfach an, eine Wohngruppe zu gründen. Im Detail wird es jedoch schon sehr schwierig. Einen allgemeingültigen Leitfaden heraus zu geben, wäre einfach. Leider gibt es erhebliche Unterschiede von Wohngruppe zu Wohngruppe. In der einen sind fast nur Menschen mit Pflegestufe III und das andere Extrem wäre "nur" geselliges Beisammensein zu sichern. Dann schließt sich die Frage an, muss im Pflegefall mit einem erneuten Umzug gerechnet werden?

Wie sieht die Unterstützung aus?

Unsere Gründungserfahrung aus den Verhandlungen mit der Heimaufsicht, die Gestaltung der rechtliche Basis der Wohngemeinschaft, bis hin zur Findung geeigneter Interessenten und sehr wichtig: geeignete Mitarbeiter und ambulante(r) Pflegedienst zu finden und zu binden.

Zur Einstimmung in die Thematik bieten wir Ihnen an, sich anhand unserer Haus- und Wohngemeinschaft so umfassend wie nur möglich zu informieren und mit Fachkräften sich informell auszutauschen:

a) die Gründer dieser WG

b) einer Architektin, die sich auf dieses Wohnumfeld spezialisiert hat

b) einer Dipl. Heilpädagogin (Fachbereich Demenz incl. Schulungen § 45 b SGB XI für Mitarbeiter/innen)

c) Altenpflegerin mit Zusatzausbildung "Palliative Betreuung"

Rechtsberatung dürfen wir natürlich nicht leisten - dies ist den zugelassenen Anwälten vorbehalten - aber unser Konzept ist ein "offenes Buch". Mit Sicherheit kann nicht alles 1 zu 1 von Ihnen übernommen werden, aber für die eine oder andere Anregung unverzichtbar.

 

In dieser Reihenfolge könnte sich das Gründungsvorhaben einer WG in der Praxis abwickeln:

1. Frage: wer soll zur WG zugehörig sein können (Demenz, nur körperliche Behinderungen, Pflegestufe 1 oder mehr) - welches Konzept

2. aus 1. ergibt sich bereits ein Ansatz eines Wohnkonzepts - gibt es aus den bereits vorhandenen Immobilien - gemietet/Eigentum - vielleicht ein Ansatz

3. notwendige sofortige bauliche Maßnahmen und möglicherweise zukünftige vorbereiten

4. Ermittlung des Finanzbedarfs und ggfs. Zuschüsse beantragen / Eigenkapital

5. Sicherung des Eigenkapitals als Einlage der zukünftigen WG-Nutzer

6. Zeitplan

7. Information der Heimaufsicht

8. Anträge/Anerkennungsverfahren bei den Pflegekassen/BezReg etc. starten

 

Je nach Ausrichtung der WG kann sich die Abfolge völlig anders darstellen.

 noch ein Wort zu den Kosten:

Wir möchten damit keinen Gewinn machen, die entstehenden Kosten können aber nicht zu unseren Lasten gehen.

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:

m.tichter@senioren-wohngemeinschaft-eitorf.de

Stand: 30. Dezember 2012
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