Der Pflegefall
ist die Nagelprobe einer jeden Wohngemeinschaft.
Die Pflege wird vom ambulanten Pflegedienst
geleistet, den der zu Pflegende selbst bestimmt hat oder wurde gemeinsam von
der Wohngemeinschaft verpflichtet.
Die häufigste Frage ist, wo sind die
Grenzen der zu leistenden Pflege?
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