Seniorenwohngemeinschaft |
Kontakt zur Interessenvertretung der Gesellschafter und Mieter/Wohngemeinschaft Frau Astrid Braun Mittelstr. 5 53809 Ruppichteroth Tel.: 02247 / 757265 arbeitstäglich erreichbar zwischen 10.00 bis 12.00 Uhr nimmt die Aufgabe gem. § 2 Absatz 3 Ziff. 2 WTG wahr - auszugsweiser Gesetzestext: § 2 Absatz (3) "Dieses Gesetz gilt auch, wenn .............., die tatsächliche Wählbarkeit des Anbieters der Leistungen aber eingeschränkt ist. Eine solche Einschränkung wird vermutet .... Satz 1 gilt nicht, wenn 1. die Betreuung auf nicht mehr als zwölf Bewohner in einem Gebäude ausgerichtet ist und 2. die Bewohner bei der Wahl des Anbieters von Dritten unterstützt werden; diese dürfen weder Anbieter einer Wohn- und Betreuungsleistung noch dessen Beschäftigte sein Zur Prüfung der Voraussetzungen der Sätze 1 bis 2 sind Anbieter von Betreuungsleistungen, die mindestens vier Bewohner in einem Gebäude betreuen, verpflichtet, dies der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörde anzuzeigen. Anm.: Sie hätten gern den gesamten Wortlauf des Gesetzestextes? das Amtsblatt mit Gesetzestext können Sie hier einsehen und sich downladen offizieller Titel des Gesetzes: Gesetz zur Umsetzung der Förderalismusreform auf dem Gebiet des Heimrechts und zur Änderung von Landesrecht vom 18. November 2008 Ab März 2010: Zwischenzeitlich ist unsere Gemeinschaft etwas größer geworden. Frau Haupt wird von den übrigen Angehörigen tatkräftig unterstützt, so dass Sie jederzeit Unterstützung finden werden.
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