Seniorenwohngemeinschaft

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Kontakt zur Interessenvertretung der Gesellschafter und Mieter/Wohngemeinschaft

Frau

Astrid Braun

Mittelstr. 5

53809 Ruppichteroth

Tel.: 02247 / 757265

arbeitstäglich erreichbar zwischen 10.00 bis 12.00 Uhr

nimmt die Aufgabe gem. § 2 Absatz 3 Ziff. 2 WTG wahr - auszugsweiser Gesetzestext:

§ 2 Absatz (3)

"Dieses Gesetz gilt auch, wenn .............., die tatsächliche Wählbarkeit des Anbieters der Leistungen aber eingeschränkt ist. Eine solche Einschränkung wird vermutet ....

Satz 1 gilt nicht, wenn

1. die Betreuung auf nicht mehr als zwölf Bewohner in einem Gebäude ausgerichtet ist und

2. die Bewohner bei der Wahl des Anbieters von Dritten unterstützt werden; diese dürfen weder Anbieter einer Wohn- und Betreuungsleistung noch dessen Beschäftigte sein

Zur Prüfung der Voraussetzungen der Sätze 1 bis 2 sind Anbieter von Betreuungsleistungen, die mindestens vier Bewohner in einem Gebäude betreuen, verpflichtet, dies der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörde anzuzeigen.

Anm.: Sie hätten gern den gesamten Wortlauf des Gesetzestextes?

         das Amtsblatt mit Gesetzestext können Sie hier einsehen und sich downladen

offizieller Titel des Gesetzes:

Gesetz zur Umsetzung der Förderalismusreform

auf dem Gebiet des Heimrechts und zur Änderung von Landesrecht

vom 18. November 2008

Ab März 2010:

Zwischenzeitlich ist unsere Gemeinschaft etwas größer geworden. Frau Haupt wird von den übrigen Angehörigen tatkräftig unterstützt, so dass Sie jederzeit Unterstützung finden werden.

Stand März 2010:

Derzeit sind in unserem Hause zwei Pflegedienste aktiv - ein Pflegedienst aus Windeck und ein weiterer aus Eitorf. Darüber hinaus haben zwei Mieterinnen weiterhin ihre Alltagsbetreuung durch die bisherigen ehrenamtlichen Kräfte aufrechterhalten, so dass in diesen Fällen die Wohngemeinschaft diese Verpflichtung nicht übernehmen brauchte. Darüber hinaus ist die Wohngemeinschaft von der Freiwilligen Agentur der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Eitorf erfasst und kann im Bedarfsfall auf dortige Nachfragen zurückgreifen oder Ihre Wünsche an diese weiterleiten.

 

Neben der Leitung einer Wohngemeinschaft ist es sinnvoll, sich auch über die Wohngemeinschaft durch von dieser unabhängig informieren zu können. Wir gehen noch einen Schritt weiter - alle für den Tagesablauf innerhalb der Wohngemeinschaft auf Dauer angelegte Entscheidungen sprechen wir ab und versuchen, optimale Lösungsansätze im gemeinsamen Konsens zu erreichen.

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:

m.tichter@senioren-wohngemeinschaft-eitorf.de

Stand: 12. Mai 2012
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