Seniorenwohngemeinschaft

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Der Begriff Wohngemeinschaft drückt es bereits aus - Menschen, die sich zu einer Gemeinschaft zusammen finden, um gemeinschaftlich das zu erreichen, was dem Einzelnen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich wäre.

Im Alter stehen finanzielle Gründe, sich gegenseitig in der Alltagsbewältigung zu unterstützen sowie der Wunsch, einer sich abzeichnenden Vereinsamung zu entziehen, in der Zielformulierung ganz vorne an. Der eine oder andere vermag sich noch daran erinnern - zu Studienzeiten gab es auch Wohngemeinschaften, die jedoch eher finanzielle Gründe (teuren Wohnraum in der Innenstadt) hatten, aber auch schon mal zu einer "Lern- und Studiengemeinschaft" inspirierte.

Die Hausgemeinschaft geht noch einen Schritt weiter - man lebt als Gruppe in einem Haus und nicht noch mit weiteren Mietern außerhalb der Wohngemeinschaft zusammen. Der Vorteil liegt auf der Hand - man ist unter sich und hat auch genügend "Grundstück" - sprich Garten und grün um sich herum und genießt somit einen größeren Freiheitsraum.

NEU ist hingegen, dass zunehmend Pflegebürftige bzw. deren Angehörige oder Betreuer diese Wohnform als eine Alternative zu einem Heimaufenthalt entdeckt haben. Viele Argumente sprechen für eine Wohngemeinschaft - aber nicht in jedem Fall wird dieser Lösungsansatz ideal sein können.

In Nordrhein-Westfalen ist unter dem Begriff "betreutes Wohnen" diese Wohnform zulässig und unterliegt nicht den Vorschriften des Wohn- und Teilhabegesetzes (hat das Heimgesetz des Bundes in NRW ersetzt).

Damit ist ein erheblicher Gestaltungsspielraum ermöglicht. Nun sind individuelle Zielsetzungen der Wohngemeinschaftsmitglieder realisierbar. Insoweit dürfte sich in der Zukunft ein recht breites Spektrum an Wohngemeinschaftsangeboten darbieten. Die Lebensplanung im fortgeschrittenen Alter oder auch für den Pflegefall wird endlich möglich - Alten- oder Pflegeheim ist nicht mehr die einzige Richtung - deshalb:

die Wohngemeinschaft als Alternative zum

Alten-/Pflegeheim